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Unterauftragsverarbeiter

Anlage 3 zu unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) — der zum unten genannten Stichtag erhobene Stand aller Empfänger, ihrer Rolle, ihres Einsatzes und der Grundlage für Übermittlungen in Drittländer.

Teil A — sämtliche Empfänger

Wie diese Übersicht zu lesen ist. — Stand der Liste: Erhebungsstichtag 2026-10-13. Sie
führt die Empfänger, die für die vereinbarten Leistungen eingesetzt werden oder im
Anbieterkatalog zur Auswahl stehen, mit Rolle, Status und Mechanismus, die für sie gelten —
an ihr erkennt der Auftraggeber die Änderung des Subprozessorenkreises, und daran hängt die
Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags (Art. 28 Abs. 2 und 4
DSGVO). Welche Festlegung für einen Empfänger gilt, steht in der Spalte Zweck.

Was diese Liste ausdrücklich nicht verschweigt: Fehlt für einen Empfänger eine Garantie
nach Kapitel V DSGVO, ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO oder eine lückenlose Kette, steht das
in seiner Zeile
— es ist der Inhalt der Zeile und kein Ausschlussgrund. Für die Empfänger,
die über die betreibereigene Automatisierungsplattform erreicht werden, ist die Liste nicht
abschließend:
Die Zuordnung der dort eingerichteten Zugänge zu den Leistungen dieser Liste ist
noch nicht abgeschlossen. Aufgenommen ist bisher allein die Pinecone Systems, Inc. (Tabelle); einen
weiteren Empfänger, der sich bei der Zuordnung ergibt, nehmen wir auf und teilen ihn nach § 4
Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags mit.

Rolle: AV Sub-Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung · eigen unsere eigene Verantwortlichkeit (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) · Dritter der Empfänger entscheidet über die weitere Verarbeitung als eigener Verantwortlicher; wir sind insoweit weder Verantwortliche noch Auftragsverarbeiterin · beides beides, getrennt nach Vorgang · selbst von uns selbst auf eigener Infrastruktur betrieben — Verarbeitung im Auftrag, ohne beteiligten eigenständigen Sub-Auftragsverarbeiter · ohne Vertrag weder ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO noch eine sonstige Vereinbarung; der Empfänger ist kein Sub-Auftragsverarbeiter, Daten fließen nur, soweit die Statusspalte in Betrieb ausweist · AV · ohne Art.-28-Vertrag verarbeitet im Auftrag, ohne dass ein auf ihn lautender Vertrag nach Art. 28 DSGVO vorliegt. Die allgemeine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags erfasst ihn wie einen AV — die Pflicht des § 4 Abs. 4 ist für ihn jedoch nicht erfüllt, und § 10 Abs. 1 lässt sie unberührt: Der Auftragsverarbeiter schuldet sie unverändert

Status: in Betrieb wird tatsächlich eingesetzt, eine Übermittlung findet statt · eingerichtet, ruht eingerichtet oder wählbar, derzeit keine Übermittlung · eingerichtet, nicht in Betrieb als Anbieter beschlossen, noch nicht in Betrieb; die Funktion erbringt ein anderer Empfänger dieser Liste · ausgesetzt die Übermittlung ist angehalten. — Andere Werte kommen nicht vor. Die Spalte beschreibt den Einsatz im vereinbarten Leistungsumfang; die geltende Festlegung und die Reichweite unserer Zusicherung stehen in der Zweckspalte derselben Zeile. — Bei einem Empfänger mit Festlegung (b) beruht in Betrieb auf der Begehbarkeit des Wegs, nicht auf einem gemessenen Fluss: Er ist im Katalog wählbar, und an der Erreichbarkeit — nicht am Fluss eines einzelnen Tages — hängt nach § 4 Abs. 1 AVV die Reichweite der allgemeinen Genehmigung. Ob in einem bestimmten Arbeitsbereich Daten zu ihm fließen, entscheidet allein dessen Auswahl.

Drittland-Mechanismus: EU Verarbeitung in der EU/im EWR, kein Drittlandtransfer · EU · Ort offen Sitz im EWR, Kapitel V DSGVO auf die Übermittlung an ihn nicht anwendbar; ob dahinter eine Weiterübermittlung in ein Drittland steht, benennt die Zweckspalte · EU · selbst von uns selbst in Deutschland betrieben · UK / CH / DPF Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO) für das Vereinigte Königreich, die Schweiz bzw. das EU-U.S. Data Privacy Framework · SCC EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) · TIA: trägt nicht unser Transfer-Impact-Assessment bestätigt die Übermittlung nicht — weil es die Tragfähigkeit einer ausgewiesenen Garantie nicht trägt oder weil gar keine Garantie besteht und gleichwohl übermittelt wird · TIA: ohne abschließendes Ergebnis die Prüfung ist nicht abschließbar, weil eine ihrer Grundlagen fehlt · OFFEN kein Mechanismus nach Kapitel V DSGVO (Art. 45, 46 oder 47 DSGVO) festgelegt — eine Übermittlung, die im Einzelfall auf eine Ausnahme des Art. 49 DSGVO gestützt wird, benennt die Zweckspalte; ob übermittelt wird, zeigt die Spalte Status

Drei Festlegungen, auf die Zeilen der Tabelle verweisen. (a) Kette nicht abschließend dokumentierbar: Ein Aggregator ändert den Kreis seiner Unteranbieter einseitig; wir können ihn nicht abschließend benennen und sichern deshalb weder die Weitergabe der Art.-28-Pflichten noch eine lückenlose Kette nach Kapitel V DSGVO zu. Diese Angabe braucht der Verantwortliche vor der Wahl. Ein Prüfergebnis trägt nicht führt ebenso zu Ausweisung und Unterrichtung, nie zum Entzug der Wahl — anders ein fehlender Mechanismus, dafür gilt (c). (b) Wählbar, nicht Voreinstellung: Der Empfänger steht im Katalog zur Auswahl und ist in den EU-Betriebsarten Sentinel und Cortex weder eingestellt noch Rückfallebene. Weist seine Zeile eine Betriebsart aus, in der er gleichwohl voreingestellt ist, gilt das dort Gesagte — eine solche Ausnahme wird in der Zeile benannt und nicht in dieser Festlegung verschwiegen. Was aus der Festlegung folgt, steht an einer Stelle und wird hier nicht wiederholt: die Zusage für die von uns selbst und die managed betriebenen Agenten in § 4 Abs. 6 des Auftragsverarbeitungsvertrags, die Rollenübersicht — wer den Anbieter jeweils auswählt — in Ziff. 4.4 der Datenschutzerklärung. Die Betriebsart „Janeway Apex“ fällt unter diese Festlegung: Wir stellen sie jedem Arbeitsbereich zur Auswahl; sie läuft auf Anthropic und Perplexity (als Ablauf) sowie auf OpenAI und Cartesia (als Agent), alle USA, und ist nur wählbar, solange der Arbeitsbereich eine wirksame Drittland-Weisung führt — ohne sie ist sie gesperrt. In einem Arbeitsbereich eines Auftraggebers verarbeitet sie dessen Daten in seinem Auftrag, und die Übermittlung stützt sich wie bei jedem anderen Drittlandmodell auf seine Auswahl als Weisung; welche Modelle innerhalb der Betriebsart arbeiten, legen wir fest, die Empfänger nennt diese Anlage. Ausnahmen in unserem eigenen Betrieb benennen wir: In unseren eigenen Arbeitsbereichen nutzen wir Apex selbst; dort sind wir Verantwortliche, und die Wahl ist eine bewusste Entscheidung für unsere eigenen Daten. In unserer zweiten Betriebsumgebung laufen außerdem eigene Demo- und Prüfagenten teilweise auf OpenAI (Sprachmodell) und Cartesia (Sprachsynthese); einige davon sind über Rufnummern und Widgets erreichbar, und wer mit ihnen spricht oder schreibt, dessen Eingaben gehen an diese Anbieter. Daten eines Auftraggebers verarbeiten sie nicht. (c) Ohne Mechanismus kein Angebot über die Weisung: Einen Empfänger, der im Auftrag verarbeitet und für den kein Mechanismus nach Kapitel V DSGVO (Art. 45, 46 oder 47 DSGVO) besteht — Spalte „Drittland-Mechanismus“ beginnt mit OFFEN —, bieten wir über die Weisung des Verantwortlichen nicht an. Kapitel V bindet den Auftragsverarbeiter selbst (Art. 44 DSGVO); eine Weisung kann eine fehlende Garantie nicht ersetzen. Steht eine solche Zeile noch auf in Betrieb, ist der Weg noch begehbar und die Umsetzung der Festlegung offen — die Statusspalte sagt es, und an ihr hängt die Reichweite der Genehmigung nach § 4 Abs. 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags. Eine Erklärung nach Art. 49 DSGVO, auch im persönlichen Arbeitsbereich, ersetzt weder den fehlenden Mechanismus noch den fehlenden Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Was die Anwendung gleichwohl zulässt: eine gesonderte Freischaltung je Weg. Inhaber oder Administratoren — im persönlichen Arbeitsbereich die Person selbst — können genau einen solchen Weg nach einem Hinweis auf die fehlende Grundlage freischalten; die Drittland-Weisung öffnet ihn nicht, und für die Daten von Personen, die den Empfänger nicht wählen, sowie für Arbeitsbereiche öffentlicher Stellen bleibt er gesperrt. Eine Grundlage nach Kapitel V DSGVO schafft die Freischaltung nicht: Über einen so geöffneten Weg dürfen keine personenbezogenen Daten übermittelt werden, und der Verantwortliche weist die Personen in seinem Arbeitsbereich entsprechend an. Steht die Zeile auf eingerichtet, ruht, setzt der erste Einsatz zudem die Mitteilung nach § 4 Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags voraus (§ 4 Abs. 2a).

AnbieterSitz / RegionZweckRolleStatusDrittland-Mechanismus
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 GunzenhausenDeutschlandKern-Hosting der gesamten Infrastruktur (Website, Anwendungen, Datenbank, Objektspeicher, KI-Dienste)¹beidesin BetriebEU
Microsoft Ireland Operations Limited, 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin, D02 R296, Irland (CRO 256796) — Dienste „Azure AI Speech“ (Region Germany West Central) und „Azure OpenAI“Irland (EU); Azure AI Speech: Verarbeitung in Deutschland; Azure OpenAI: Ressourcen in Regionen der EU und des EWR²Echtzeit-Spracherkennung und Sprachsynthese (beide Region Germany West Central, Verarbeitung in Deutschland) sowie KI-Sprachmodelle über Azure OpenAI (Ressourcen in neun Regionen der EU und des EWR, ohne Zusage eines bestimmten Mitgliedstaats; der Beleg der Bereitstellungsart „Datenzone EU“ steht noch aus). Verbindlicher Standard der Spracherkennung für die vom Auftragsverarbeiter selbst und die managed betriebenen Agenten sowie systemseitige Voreinstellung neuer Agenten²beidesin BetriebEU · SCC; Azure-OpenAI-Ressourcen in der Schweiz und im Vereinigten Königreich: CH / UK²
Microsoft Ireland Operations Limited / Microsoft Corporation — Dienst „Microsoft Graph“Irland (EU) / USAOptionale Schnittstelle, die der Nutzer selbst einrichtet und verantwortet: Abgleich von Kalender-, Kontakt- und Aufgabendaten mit einem selbst verbundenen Microsoft-Konto, in beide Richtungen²Dritterin BetriebDPF · SCC²
Microsoft Ireland Operations Limited / Microsoft Corporation — Postfachabruf über IMAP (outlook.office365.com, Port 993, TLS)Irland (EU) / USAOptionale Schnittstelle, die der Nutzer selbst einrichtet: Vollabruf eines gesamten Postfachs in die Mail-Anwendung, einschließlich der Daten unbeteiligter Dritter²Dritterin BetriebDPF · SCC²
Stripe Payments Europe, Ltd., One Wilton Park, Wilton Place, Dublin 2, D02 FX04, Irland (CRO 513174)Irland (EU) / USAZahlungsabwicklung kostenpflichtiger Abonnements; keine aktiven Zugangsdaten³eigeneingerichtet, ruhtDPF · SCC³
Vonage B.V., Radarweg 29 A, 1043 NX Amsterdam, Niederlande (KVK 34223740)Niederlande (EU)Rufnummern und Zuführung eingehender SIP-Anrufe an unseren eigenen Echtzeit-Audio-Server⁴beidesin BetriebEU · Ort offen⁴
Twilio Ireland Limited, 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, D02 R296, Irland (CRO 557454)Irland (EU)Zweiter Telefonieanbieter neben Vonage — Telefonie und SMS-Versand der Gesellschaft, Zuführung eingehender Anrufe zu Arbeitsbereichen des Verantwortlichen und Versand von Kurznachrichten aus dessen Abläufen und Sprachagenten (Baustein „SMS senden“). Unter den Beschränkungen des Teils B wird er nicht eingesetzt⁵beidesin BetriebDPF · SCC⁵
Proton AG, Route de la Galaise 32, 1228 Plan-les-Ouates, Genf, SchweizSchweizBetrieb der über unsere selbst betriebene Proton Bridge angebundenen Postfächer sowie Versand unserer System- und Betreiberpost aus den Anwendungen. Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist in Abschluss: Die Proton AG stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag öffentlich bereit, der Nachweis seiner Geltung für unser Konto ist nicht abgelegt; bis dahin ist die Vertragskette nicht belegt⁶beidesin BetriebCH⁶
Scaleway SAS, 8 rue de la Ville l'Évêque, 75008 Paris — RCS Paris 433 115 904Frankreich (EU)KI-Sprachmodelle (im Katalog wählbar), Text-Embeddings, Sprache-zu-Text (Whisper) außerhalb des Echtzeit-Sprachpfads⁷AVin BetriebEU
Mistral AI SAS, 15 rue des Halles, 75001 Paris — RCS Paris 952 418 325Frankreich (EU)KI-Modelle (EU-Standardbetrieb: Gesprächsmodell der Betriebsart Sentinel und Rückfallebene der Betriebsart Cortex); Gesprächs-LLM im Voice-Standard; Text-Embeddingsbeidesin BetriebEU
KugelAudio GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 277989 BDeutschland, Verarbeitung in der Europäischen UnionSprachsynthese der Voice-Funktion und deren EU-Standard, in der gesondert gebuchten Variante „EU-Only Hosting“ — EU-Hosting durch Bestätigung des Anbieters vom 2026-09-23. Offen: die Subprozessorenkette und ein auf diese GmbH lautender Vertrag nach Art. 28 DSGVO⁸AV · ohne Art.-28-Vertragin Betrieb**EU**⁸
Deepgram, Inc., 548 Market St, Suite 25104, San Francisco, CA 94104-5401, USAUSAEchtzeit-Spracherkennung. Wählbar, nicht Voreinstellung (Festlegung b)⁹AVin BetriebSCC · TIA: trägt nicht⁹
Eleven Labs Inc., 169 Madison Ave #2484, New York, NY 10016, USAUSASprachsynthese. Wählbar, nicht Voreinstellung (Festlegung b)¹⁰AVeingerichtet, ruhtDPF · SCC · TIA: trägt nicht¹⁰
Cartesia AI, Inc., 555 De Haro Street, Suite 300, San Francisco, CA 94107, USAUSASprachsynthese. Wählbar, nicht Voreinstellung (Festlegung b)¹¹AVin BetriebSCC · TIA: trägt nicht¹¹
OpenAI, L.L.C. (OpenAI OpCo, LLC), 1455 3rd Street, San Francisco, CA 94158, USAUSASprachsynthese, Sprachmodell, Text-Embeddings, Bildgenerierung. Wählbar, nicht Voreinstellung (Festlegung b)¹²AVin BetriebSCC · TIA: trägt nicht¹²
Anthropic PBC, 548 Market St, PMB 90375, San Francisco, CA 94104, USAUSASprachmodell. Wählbar, nicht Voreinstellung (Festlegung b)¹³AVin BetriebSCC · TIA: trägt nicht¹³
Groq LLC, USA — nur ein Postfach veröffentlicht (P.O. Box 1778, Mountain View, CA 94042)USA / Vereinigtes KönigreichSprachmodell. Wählbar, nicht Voreinstellung (Festlegung b)¹⁴AVin BetriebUK · SCC · TIA: trägt nicht¹⁴
Perplexity AI, Inc., 115 Sansome Street, Suite 900, San Francisco, CA 94104, USAUSASprachmodell. Wählbar, nicht Voreinstellung (Festlegung b)¹⁵AVin BetriebDPF · SCC · TIA: trägt nicht¹⁵
KIE (KIE.AI) — NEXUSAI SERVICES LLC, 1500 N Grant St #7370, Denver, CO 80203, USA (Colorado 20241592482, Good Standing)USABildgenerierungs-Aggregator; leitet den Bild-Prompt modellabhängig an weitere Gesellschaften weiter. Die Modelle der drei Hersteller mit Verarbeitung in der Volksrepublik China führen wir nicht mehr im Katalog. Kette nicht abschließend dokumentierbar. Für ihn besteht kein Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Über die Weisung eines Arbeitsbereichs nicht angeboten; erreichbar nur nach gesonderter Freischaltung je Weg (Festlegung c)¹⁶AV · ohne Art.-28-Vertrageingerichtet, ruht**OFFEN · TIA: trägt nicht**¹⁶
OpenRouter, Inc., 169 Madison Avenue, New York, NY 10016, USA — Delaware, Register des Staates New York 7543396, Status aktivUSAAggregator für KI-Sprachmodelle; vermittelt die Eingaben des Nutzers an weitere Modellanbieter, deren Kreis er einseitig ändert. Kette nicht abschließend dokumentierbar. Über die Weisung eines Arbeitsbereichs nicht angeboten (Festlegung c)¹⁷AVeingerichtet, ruht**OFFEN · TIA: trägt nicht**¹⁷
Pinecone Systems, Inc., Vereinigte Staaten — Anschrift und Registerangaben sind nicht erhobenUSAVektordatenbank der Wissenssuche eines Telegram-Agenten im Ablauf eines managed betreuten Kunden auf der betreibereigenen Automatisierungsplattform; übermittelt werden Einbettungen und Auszüge der Gesprächs- und Wissensinhalte¹⁸AV · ohne Art.-28-Vertrageingerichtet, ruht**OFFEN**¹⁸
Linkup Technologies SAS, 28 avenue des Pépinières, 94260 Fresnes — RCS Créteil 930 910 740Frankreich (EU)Web-Suche: Standard-Backend der Recherche in den EU-Betriebsarten Sentinel und Cortex, zusätzlich Abruf einzelner Webseiten; auch für die Betriebsart „Janeway Apex“, deren Anfrage an Tavily abgewiesen wird¹⁹AVin BetriebEU
AlphaAI Technologies Inc. (Tavily), 1350 Broadway, 24th Floor, New York, NY 10018, USAUSAWeb-Suche. Über die Weisung eines Arbeitsbereichs nicht angeboten; ohne gesonderte Freischaltung je Weg wird jeder Aufruf abgewiesen, auch aus der Betriebsart „Janeway Apex“ (Festlegung c). In den EU-Betriebsarten Sentinel und Cortex wird er nicht eingesetzt²⁰AVeingerichtet, ruht**OFFEN · TIA: trägt nicht**²⁰
SearXNG (selbst betrieben auf Hetzner)DeutschlandWeb-Suche (Metasuche) als Auffangnetz der EU-Such-Kette hinter Linkup; der Rückfall ist Bestandteil der genehmigten EU-Such-Kette und keine gesonderte Inbetriebnahmeselbsteingerichtet, ruhtEU · selbst
WhatsApp Ireland LimitedMerrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, IrlandMessenger-Modul: Anbindung eines WhatsApp-Kontos über eine selbst betriebene Brücke. Die Anbindung nimmt der Verantwortliche vor; die Aktivierung ist eine dokumentierte Weisung²¹Dritterin BetriebEU
Telegram Messenger Inc. (Vertreter nach Art. 27 DSGVO: European Data Protection Office (EDPO), Avenue Huart Hamoir 71, 1030 Brüssel, Belgien)Commerce House, Wickhams Cay 1, PO Box 3140, Road Town, Tortola, VG1110, Britische JungferninselnMessenger-Modul: optionale Anbindung eines eigenen Telegram-Kontos über unsere selbst betriebene Brücke. Angemessenheitsbeschluss und Garantie nach Art. 46 DSGVO bestehen nicht; die Nutzung ist auf Einzelvorgänge nach Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO beschränkt. Standardmäßig deaktiviert²²Dritterin BetriebOFFEN · TIA: trägt nicht · Art. 49 nur im Einzelfall²²
CartoDB Inc. (CARTO), 307 Fifth Avenue, Floor 9, New York, NY 10016, USAUSAKartenhintergrund der Standortkarte auf der Agentur-Website janeway-technology.com: der Browser verbindet sich unmittelbar mit basemaps.cartocdn.com und übermittelt seine IP-Adresse in die USA. In der Immobilien-Anwendung wird er nicht eingesetzt²³beidesin BetriebDPF · SCC²³
OpenStreetMap FoundationVereinigtes KönigreichImmobilien-Anwendung, zwei Wege mit verschiedenen Daten: Kartenkacheln der Lagekarte — der Browser lädt sie beim Öffnen eines Objekts mit Koordinaten unmittelbar bei tile.openstreetmap.org und übermittelt dabei seine IP-Adresse, auch auf der öffentlich abrufbaren Exposé-Seite; Geocoding (Nominatim) — Umwandlung einer Objektadresse in Koordinaten, übermittelt wird die Adresse; dieselbe Schnittstelle löst den Ortsnamen einer Wetterabfrage des Werkzeugs „Wetter“ der KI-Agenten in Automations auf. Ohne Vertrag²⁴ohne Vertragin BetriebUK
TradingView Inc., USA — Anschrift und Registerangaben sind nicht erhobenUSAKurs-Chart im AI Chat: Öffnet der Nutzer einen solchen Baustein, lädt sein Browser den Chart als eingebetteten Rahmen unmittelbar dort und übermittelt dabei seine IP-Adresse und das abgefragte Kürzel. Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO besteht nicht und ist für die Rolle Dritter auch nicht einschlägig²⁵Dritterin Betrieb**OFFEN**²⁵
onOffice GmbH, Charlottenburger Allee 5, 52068 AachenDeutschlandImmobilien-Anwendung: Anlage von Adress- und Interessentendatensätzen in einem vom Inhaber selbst verbundenen onOffice-Konto — Vor- und Nachname, E-Mail, Telefon und Suchkriterien. Lesen, Ändern und Löschen leistet die Schnittstelle nicht. Die Verbindung richtet der Verantwortliche ein; die Aktivierung ist seine dokumentierte Weisung²⁶AVeingerichtet, ruhtEU
Google LLC · Mozilla Corporation · Microsoft Corporation · Apple Inc. — welcher, ergibt sich aus dem Browser des Nutzers, nicht aus unserer WahlUSA bzw. EU je nach DienstZustellung der Benachrichtigungen des Messenger-Moduls auf das Gerät des Nutzers, wenn er sie in seinem Browser erlaubt: übermittelt werden die Zustelladresse des Browsers und der verschlüsselte Inhalt²⁷Drittereingerichtet, ruhtDPF für Google und Microsoft · OFFEN für Mozilla und Apple²⁷

Anmerkungen zu den Zeilen

Sie tragen den Inhalt, der bis zur vorigen Fassung dieser Liste in der jeweiligen Tabellenzelle stand, und sind Bestandteil der Zeile, auf die sie verweisen.

¹ Hetzner. Den darauf laufenden Supabase-Stack, den Echtzeit-Audio-Server der KI-Telefonie (LiveKit), das interne KI-Gateway, den Dokumentenserver der Dokumentenbearbeitung (OnlyOffice Docs) und den Server des Messengers (Matrix) betreiben wir selbst; sie sind weder eigenständige Sub-Auftragsverarbeiter noch Empfänger.

² Microsoft — gemeinsam für die drei vorstehenden Zeilen. Geschäftsanschrift der irischen Gesellschaft: One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18; Konzernmutter ist die Microsoft Corporation, Redmond, WA, USA. — Azure AI Speech und Azure OpenAI: Für die Echtzeit-Spracherkennung besteht derzeit kein Anbieter mit Verarbeitung in der Europäischen Union außer diesem; der einzige andere wählbare verarbeitet in den Vereinigten Staaten (Deepgram). Für einen selbst angelegten Agenten wählt der Verantwortliche. Azure AI Speech verarbeitet in Rechenzentren in Deutschland. Azure OpenAI betreiben wir mit Ressourcen in neun Regionen der Europäischen Union und des EWR: Deutschland (Germany West Central), Frankreich (France Central), Irland (North Europe), Italien (Italy North), Niederlande (West Europe), Norwegen (Norway East), Polen (Poland Central), Schweden (Sweden Central) und Spanien (Spain Central). Auf welche dieser Ressourcen eine Anfrage geht, bestimmt die Plattform; einen Verarbeitungsort in einem bestimmten Mitgliedstaat — auch in Deutschland — sichern wir für das Sprachmodell nicht zu. Belegt ist der Ort der Ressourcen; der Beleg der Bereitstellungsart „Datenzone EU“ steht noch aus — in der Bereitstellungsart „Global Standard“ könnte der Anbieter die Inferenz in jeder Region ausführen, und die Schnittstelle weist die Bereitstellungsart nicht aus. Daneben führt der Katalog Azure-OpenAI-Ressourcen in der Schweiz (Switzerland North, Switzerland West) und im Vereinigten Königreich (UK South, UK West). Für beide Staaten besteht ein Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO); die Plattform behandelt sie gleichwohl als Drittland-Empfänger: Sie sind nur mit Drittland-Weisung wählbar, weder Voreinstellung noch Rückfallebene der EU-Betriebsarten und für Arbeitsbereiche öffentlicher Stellen gesperrt. Vertragspartnerin ist die Microsoft Ireland Operations Limited mit Sitz im EWR, ein Drittlandtransfer nach Art. 44 DSGVO liegt insoweit nicht vor. Wir stützen die Einbindung ergänzend auf EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Der Angemessenheitsbeschluss ist für diese beiden Dienste nicht Teil der Grundlage: Ein Eintrag im EU-U.S. Data Privacy Framework wirkt nur zugunsten der zertifizierten US-Organisation und trägt eine Übermittlung an eine irische Gesellschaft nicht; er trägt allein eine Weiterübermittlung an die Microsoft Corporation, deren Umfang offen ist; die Microsoft Corporation ist im Register geführt (Abruf 22.09.2026, Active – Re-certification under Review). — Microsoft Graph: Termine, Kontakte und Aufgaben des Arbeitsbereichs gehen dabei auch an Microsoft. — Postfachabruf über IMAP: Übertragen werden Inhalte, Anhänge, Betreffzeilen sowie Absender- und Empfängeradressen aller Nachrichten des Postfachs; Kennzeichnungen und Ordnerbewegungen werden zurückgeschrieben. Weder vom SMTP-Relay noch von Microsoft Graph gedeckt — beide erfassen andere Datenarten und einen engeren Umfang. Diese Zeile beschreibt den Umfang der Schnittstelle, nicht die Anbieterwahl: Dieselbe Schnittstelle verbindet jeden Postfachanbieter, den der Verantwortliche wählt. Andere Postfachanbieter bekommen keine eigene Zeile — sie sind Anbieter des Verantwortlichen, von uns weder ausgewählt noch beauftragt; Microsoft steht hier, weil es auch auf anderen Wegen unser Empfänger ist. — Für Microsoft Graph und den IMAP-Vollabruf ist der Angemessenheitsbeschluss dagegen einschlägig, weil dort der Verarbeitungsort das Postfach des Nutzers und damit nicht auf Deutschland festgelegt ist; beide Zeilen führen ihn deshalb. Wovon es abhängt: Liegt das verbundene Postfach in den Vereinigten Staaten, ist die Microsoft Corporation unmittelbare Empfängerin — dann trägt der Angemessenheitsbeschluss diese Übermittlung, und seine Fälligkeit ist für sie ein echter Termin. Beide Wege richtet der Nutzer selbst ein und kann sie jederzeit trennen. — Microsoft Ireland Operations Limited gehört zur Microsoft Corporation (USA) und unterliegt insoweit mittelbar dem US CLOUD Act; ein Herausgabeverlangen an die Muttergesellschaft kann auch in der EU verarbeitete Daten erfassen. Gegen einen solchen Zugriff wirkt keine dieser Grundlagen — er ist ein Fall des Art. 48 DSGVO, gesondert bewertet in unserem Transfer-Impact-Assessment (Ziff. 5.5), das wir dem Auftraggeber auf Verlangen vorlegen. Product Terms und Data Protection Addendum sind noch zur Akte zu nehmen.

³ Stripe. Weiterübermittlung an die Stripe, LLC, South San Francisco, USA. Vertragspartner und Übermittlungskette sind bis zur Vorlage des Vertrags nicht bestimmt — die Angabe beruht auf der Anbieterdokumentation und ist vor Inbetriebnahme zu klären.

⁴ Vonage. Etwaige Weiterübermittlungen in der Unternehmensgruppe (Ericsson AB) sind noch zu erheben und hier auszuweisen. Im Register des EU-U.S. Data Privacy Framework ist mit der Vonage Holdings Corp., Holmdel, New Jersey, eine Gesellschaft dieser Gruppe in den Vereinigten Staaten geführt — für die Übermittlung an unseren Vertragspartner im EWR folgt daraus nichts, für die Dringlichkeit der Erhebung sehr wohl.

⁵ Twilio. Betreiber-Festlegung vom 2026-08-23, für Telefonzentrale und Suite. Bei ihm liegen die Hauptrufnummern der Gesellschaft. Zwei Vorgänge, getrennt zu betrachten: Telefonie und SMS-Versand der Gesellschaft — dafür sind wir selbst Verantwortliche, einschlägig ist Modul 2 — und die Zuführung eingehender Anrufe zu Arbeitsbereichen des Verantwortlichen sowie der Versand von Kurznachrichten, die ein Ablauf oder Sprachagent des Verantwortlichen auslöst — übermittelt werden Empfängerrufnummer und Nachrichtentext —, für die er im Auftrag verarbeitet; dafür ist Modul 3 einschlägig. Die Drittland-Schranke der Plattform erfasst diesen Weg nicht: Sie knüpft an den Vertragspartner an, und der sitzt im EWR; die Weiterübermittlung an die Twilio Inc. (USA) tragen die Listung nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln (nachstehend), nicht eine Weisung des Arbeitsbereichs. Daraus folgt die Rolle beides: Ohne sie dürfte er nach § 4 Abs. 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags die Anrufe des Verantwortlichen nicht zuführen, während AGB § 11 Abs. 4 und Anlage 1 sagen, dass er es tut. Welcher der beiden Telefonieanbieter die Rufnummer eines bestimmten Arbeitsbereichs trägt, teilen wir auf Verlangen in Textform mit. Der Vertragspartner sitzt im EWR; auf die Übermittlung an ihn ist Kapitel V nicht anwendbar. Kapitel V greift für die von ihm ausgewiesene Weiterübermittlung an die Twilio Inc. (USA) — sie stützt sich auf Standardvertragsklauseln, ergänzt um deren Listung nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework; die Rangfolge DPF, BCR, Standardvertragsklauseln ist die des Anbieters, nicht unsere Festlegung. Offen und deshalb hier benannt: dass der abgelegte Vertrag nach Art. 28 DSGVO und Modul 3 der Standardvertragsklauseln die Zuführung für Arbeitsbereiche des Verantwortlichen tragen, ist nicht belegt; bis dahin nennt diese Zeile das einschlägige, nicht das nachgewiesene Modul. Ein Zugriff der US-Muttergesellschaft auf Daten beim Empfänger im EWR ist davon zu unterscheiden: Er ist ein Fall des Art. 48 DSGVO und wird durch keine Garantie nach Art. 46 verhindert. Die EU-Beschränkung ist enger als sie klingt: Sie gilt nur bis zur Übergabe an die Telekommunikationsanbieter, und Support-Zugriffe erfolgen auch außerhalb der EU. Merkmal (iii) des Teils B ist für ihn nicht erfüllt (Teil B, Buchstabe d); das gilt für beide Beschränkungen, die nach § 4 Abs. 5a wie die Konfiguration nach § 4 Abs. 6a. Kurznachrichten aus Arbeitsbereichen des Verantwortlichen versendet er unter diesen Beschränkungen nicht; technisch gesperrt ist das nur für Arbeitsbereiche, die als öffentliche Stelle gekennzeichnet sind, im Übrigen stellen wir den Versand bei der Einrichtung der Beschränkung organisatorisch ab.

⁶ Proton. Ihm fließen Inhalte, Anhänge und Adressdaten der Nachrichten zu — Anmelde-, Einladungs- und Bestätigungsmails, Kündigungs- und Widerrufserklärungen und die über das Kontaktformular eingehenden Anfragen. Sämtliche anwendungsseitigen Absender einschließlich beider Marketing-Websites relayen über die Bridge; ein zweiter anwendungsseitiger Versandweg ist nicht vorgesehen. Der Versand der Rundschreiben läuft nicht über ihn, sondern außerhalb der Anwendungen. Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss (Entscheidung 2000/518/EG vom 26. Juli 2000, fortgeltend nach Art. 45 Abs. 9 DSGVO); Standardvertragsklauseln und ein Transfer-Impact-Assessment sind daneben nicht erforderlich. Die Brücke betreiben wir selbst in Deutschland; sie ist kein eigenständiger Sub-Auftragsverarbeiter, sondern der lokale Zugang zu den Postfächern dieses Empfängers. Postfächer der Kunden: Bezieht der Verantwortliche Postfächer über uns, liegen auch deren Inhalte, Anhänge und Adressdaten bei der Proton AG (Teil B Buchstabe a). Vertragsstatus: Die Proton AG veröffentlicht unter proton.me/legal/dpa einen „Data Processing Agreement“ (Stand der Seite: 10.02.2026, abgerufen am 2026-10-14), der nach seinem Wortlaut Teil des Dienstleistungsvertrags nach den Geschäftsbedingungen der Proton AG ist, die Unterauftragsverarbeiter über die Datenschutzerklärung der Proton AG führt und für Übermittlungen außerhalb der Schweiz und des EWR auf Standardvertragsklauseln verweist. Ob und mit welchem Datum dieser Vertrag für unser Konto gilt, und die Ablage dieses Nachweises, sind noch offen; deshalb bleibt es bei „in Abschluss“.

⁷ Scaleway. Ein Teil der Modelle stammt von Herstellern außerhalb der EU (u. a. Qwen, GLM, Llama); verarbeitet wird nur in Frankreich, an die Hersteller wird nichts übermittelt.

⁸ KugelAudio. Die Anschriften weichen voneinander ab: das Impressum nennt Rosenthaler Str. 36, 10178 Berlin, die Registerdaten die Anschrift Schäfertrift 6, 30657 Hannover. Eingetragen ist die Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 277989 B; beide Anschriften liegen in Deutschland, für die Anwendbarkeit von Kapitel V DSGVO kommt es auf die Stadt nicht an. Verarbeitet wird ausschließlich in der Europäischen Union. Zugesichert: kein KI-Training mit Kundeninhalten ohne gesonderte Einwilligung (§ 12 der Bedingungen). Die Variante „EU-Only Hosting“ ist nach § 13 Abs. 2 der Anbieterbedingungen gesondert zu bestellen und schriftlich zu bestätigen; beides ist Voraussetzung des Einsatzes — die Bestellung ist erfolgt; EU-Hosting durch Bestätigung des Anbieters vom 2026-09-23, die zur Akte genommen wird. Ein Endpunktname belegt den Verarbeitungsort nicht: api.eu.kugelaudio.com und der globale Name lösen auf dieselben Adressen auf und teilen ein Zertifikat; zugesichert wird der Verarbeitungsort, nie ein Name. Ferner offen: Subprozessorenkette und ein auf diese GmbH lautender Vertrag nach Art. 28 DSGVO — der vorliegende vom 23.01.2026 nennt eine UG in Hannover. Deshalb die Rolle AV · ohne Art.-28-Vertrag (§ 4 Abs. 4 des Auftragsverarbeitungsvertrags), bis der Vertrag auf die KugelAudio GmbH lautet; sie ist die Beschreibung dieser Lücke und keine Einschränkung der geschuldeten Pflicht. Für die vom Auftragsverarbeiter selbst betriebenen Agenten ist er zugleich Empfänger in dessen eigener Verantwortlichkeit; die Rollenzelle nennt den strengeren Fall, weil an ihm die Unterrichtung vor der ersten Auswahl hängt.

⁹ Deepgram. Die Anbieterfestlegung trifft § 4 Abs. 6 lit. a des Auftragsverarbeitungsvertrags. Ein Einsatz bei den vom Auftragsverarbeiter selbst und den managed betriebenen Agenten setzt eine erneute Transfer-Folgenabschätzung, die Prüfung des Datenschutzbeauftragten und einen nach Kapitel V DSGVO (Art. 45, 46 oder 47 DSGVO) tragfähigen Mechanismus voraus; eine Weisung des Verantwortlichen genügt dafür nicht. Ein Angemessenheitsbeschluss besteht nicht, und das Transfer-Impact-Assessment bestätigt die Tragfähigkeit der Standardvertragsklauseln nicht; welche Folge das hat und was dazu aussteht, nennen die Absätze unter der Tabelle.

¹⁰ ElevenLabs. Für Sprachdaten von EWR-Nutzern ist die Eleven Labs Poland sp. z o.o., Warschau, eigene Verantwortliche. An keinem Agenten hinterlegt. Modul 3 ist im Vertrag der Sache nach benannt, ohne Modulnummer. Die DPF-Listung gilt allein für die US-Gesellschaft.

¹¹ Cartesia. Die Anbieterfestlegung trifft § 4 Abs. 6 lit. b des Auftragsverarbeitungsvertrags. Standardvertragsklauseln Modul 3 wörtlich, irisches Recht.

¹² OpenAI. Vertragspartnerin für EWR-Kunden ist die OpenAI Ireland Ltd., 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, D01 YC43 (CRO 737350). Standardvertragsklauseln Modul 2 und Modul 3 wörtlich; Datenimporteurin ist die US-Gesellschaft, obwohl die irische Gesellschaft Vertragspartnerin ist.

¹³ Anthropic. Vertragspartnerin für EWR-Kunden ist die Anthropic Ireland, Limited, 6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4, D04 TR29. Standardvertragsklauseln Modul 2 und 3 wörtlich, irisches Recht. Die DPF-Registerprüfung am 31.08.2026 ergab, dass Anthropic PBC dort in keinem Status geführt ist; ein Angemessenheitsbeschluss besteht somit nicht, die Übermittlung stützt sich allein auf die Standardvertragsklauseln.

¹⁴ Groq. Vertragspartnerin für den EWR ist die Groq UK Limited, 3 Hammersmith Grove, London W6 0ND (Companies House 05087931); Vertreter nach Art. 27 DSGVO: DP-Dock GmbH, Ballindamm 39, Hamburg. Die Vertragspartnerin sitzt nicht im EWR: Die Kette läuft über den Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich, ergänzt um Standardvertragsklauseln Modul 3 wörtlich; die EU-Präsenz ist nur ein Vertreter nach Art. 27.

¹⁵ Perplexity. Standardvertragsklauseln Modul 2 und 3 in getrennten Bestimmungen.

¹⁶ KIE. Die Bedingungen nennen einen gemeinsamen Betrieb mit der INNOLEAP AI LLC, deren Rechtsträger und Sitz offen bleiben. Weitergeleitet wird der Bild-Prompt an ByteDance Ltd., Alibaba Group (Qwen, Wan) und Zhipu AI / Z.ai — Verarbeitung in der Volksrepublik China —, Google LLC, xAI Corp., Ideogram AI, Inc. und OpenAI, L.L.C. — USA — sowie Black Forest Labs, dessen Rechtsträger und Sitz ebenfalls offen sind. Für alle acht sind Rolle, Art.-28-Kette und Kapitel-V-Mechanismus offen; allein für OpenAI, L.L.C. bestehen Standardvertragsklauseln aus unserer eigenen Beziehung — ob sie auch den Weg über KIE decken, ist offen, denn sie binden OpenAI gegenüber uns, nicht gegenüber KIE. Ohne bestimmten Rechtsträger des Aggregators und ohne abschließend benennbaren Unteranbieterkreis sichern wir weder die Weitergabe der Art.-28-Pflichten noch eine lückenlose Kette nach Kapitel V DSGVO zu (§ 4 Abs. 4 AVV). Weil für ihn kein Mechanismus nach Kapitel V besteht, bieten wir ihn über die Weisung eines Arbeitsbereichs nicht an; erreichbar ist er nur über die gesonderte Freischaltung je Weg, die keine Grundlage schafft (Festlegung c) — auch nicht für die Hersteller hinter ihm, für die unsere eigenen Standardvertragsklauseln bestehen: Sie binden den Hersteller gegenüber uns, nicht den Weg über KIE. Auch im persönlichen Arbeitsbereich schafft keine Erklärung eine Grundlage — eine Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a DSGVO ersetzt weder den fehlenden Vertrag nach Art. 28 DSGVO noch trägt sie einen wiederkehrenden Bildpfad (Leitlinien 2/2018 des Europäischen Datenschutzausschusses). § 4 Abs. 4 AVV bleibt geschuldet und ist für ihn nicht erfüllt. Für unsere eigenen und die managed betriebenen Agenten nicht eingesetzt.

¹⁷ OpenRouter. Weiterempfänger, Modul der Standardvertragsklauseln und Art.-28-Kette sind unbelegt, ein Vertrag ist nicht zur Akte genommen (§ 4 Abs. 4 AVV). Einen Mechanismus nach Kapitel V weisen wir deshalb nicht aus — Standardvertragsklauseln sind nur allgemein behauptet und nicht zur Akte genommen; bis zur vorigen Fassung stand hier SCC. Nach Festlegung (c) bieten wir ihn über die Weisung eines Arbeitsbereichs nicht an, bis ein Vertrag mit Modul, Abschlussdatum und Kette vorliegt. Ob die Abläufe der betreibereigenen Automatisierungsplattform ihn weiter verwenden, ist nicht entschieden; mit der Entscheidung ziehen wir diese Zeile nach und teilen die Änderung nach § 4 Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags mit.

¹⁸ Pinecone. Weder ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO noch ein Mechanismus nach Kapitel V DSGVO noch ein Transfer-Impact-Assessment liegt für ihn vor — die Rolle sagt es, und § 4 Abs. 4 des Auftragsverarbeitungsvertrags bleibt für ihn geschuldet. Er steht damit im Widerspruch zur Festlegung, für den Managed-Betrieb ausschließlich Empfänger in der Europäischen Union einzusetzen. Der Ablauf ist eingerichtet, ein Fluss derzeit nicht festzustellen; solange für ihn keine Grundlage besteht, ist der Einsatz zu beenden und nicht wieder aufzunehmen. Über Ablösung oder Vertragsschluss entscheiden wir; das Ergebnis teilen wir auf Verlangen in Textform mit.

¹⁹ Linkup. Übermittelt wird die Suchanfrage. Hosting in der EU, nach Zusage des Anbieters keine dauerhafte Speicherung der Anfrageinhalte (Zero Data Retention).

²⁰ Tavily. Die Zugangsdaten sind plattformweit hinterlegt — die frühere Angabe, es bestünden keine, trifft nicht zu und ist mit dieser Fassung berichtigt. Die Betriebsart „Janeway Apex“ sah Tavily vor Linkup vor. Für ihn besteht kein Mechanismus nach Kapitel V, und nach Festlegung (c) bieten wir ihn über die Weisung nicht an; die Plattform weist deshalb jeden Aufruf ab, solange der Weg nicht gesondert freigeschaltet ist, und die Suche übernimmt Linkup (EU). In den EU-Betriebsarten Sentinel und Cortex ist er weder eingestellt noch Rückfallebene. Unter den Beschränkungen des Teils B steht er nicht zur Verfügung; die Suche läuft dort auch in der Betriebsart Apex über Linkup. Für unsere Übermittlungsrichtung ist keine Garantie vereinbart — die Standardvertragsklauseln des Anbieters gelten gegenüber seinen eigenen Dienstleistern. Der Mechanismus lautet deshalb OFFEN, nicht SCC; ein Vertrag mit uns, der Modul 3 vereinbart, ist nicht zur Akte genommen.

²¹ WhatsApp. Es fließen Nachrichteninhalte, Anhänge und Kennungen der Gesprächspartner. Über die weitere Verarbeitung entscheidet der Empfänger eigenständig und ist insoweit eigener Verantwortlicher. Er sitzt im EWR — Kapitel V ist nicht anwendbar; die Weitergabe erfolgt auf dem vom Gesprächspartner gewählten Kanal (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

²² Telegram. Übermittelt werden Nachrichteninhalte, Anhänge und Kennungen der Gesprächspartner, über deren weitere Verarbeitung Telegram eigenständig entscheidet. Die Beschränkung nach Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO erfasst nur einzelne, vom Gesprächspartner selbst begonnene oder ausdrücklich gewünschte, für dessen Vertrag erforderliche Kommunikation — regelmäßige oder massenhafte Nutzung und die Spiegelung privater Korrespondenz Dritter sind unzulässig. Eine betreibereigene Verbindung weicht von der Beschränkung auf Einzelvorgänge ab und ist zu beenden.

²³ CARTO. Die spanische Zweigniederlassung ist unselbständig und kann nicht Partei eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO sein. Die Standortkarte der Agentur-Website lädt erst nach ausdrücklichem Klick auf „Karte laden“; die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) betrifft das Laden, nicht die Übermittlung — diese trägt der Angemessenheitsbeschluss. Die Lagekarte der Immobilien-Anwendung bezog ihre Kacheln bis zu deren Umstellung ebenfalls von hier; seither kommen sie von der OpenStreetMap Foundation (nächste Zeile). Der DPF-Registereintrag steht unverändert auf „Active – Re-certification under Review“ und umfasst nur das Programm EU-U.S. und nur Non-HR-Daten; für unsere Übermittlungen ist Non-HR die einschlägige Kategorie, die Beschränkung also folgenlos. Die Rezertifizierung war am 24.09.2026 fällig; ein Abruf nach diesem Termin steht aus.

²⁴ OpenStreetMap. Beide Schnittstellen werden ohne Konto und Nutzungsvereinbarung abgerufen. Die Ortsauflösung des Wetterwerkzeugs übermittelt den Ortsnamen aus der Anfrage des Nutzers oder Anrufers — ein Freitextausschnitt — von unseren Servern aus, ohne dessen IP-Adresse. Die Wetterdaten selbst ruft das Werkzeug als öffentliche Dateien beim Deutschen Wetterdienst (Bundesbehörde, Offenbach am Main) ab und übermittelt dorthin nur die Kennung einer Wetterstation, weder Ortsangabe noch Koordinaten; personenbezogene Daten empfängt der Deutsche Wetterdienst damit nicht, und er steht deshalb nicht in dieser Liste. Die Kacheln lädt der Browser des Besuchers ohne vorherigen Klick, sobald ein Objekt mit Koordinaten geöffnet wird — auf der öffentlichen Exposé-Seite also auch der Browser eines Interessenten ohne Konto. Die Übermittlung ins Vereinigte Königreich trägt der Angemessenheitsbeschluss. Für Arbeitsbereiche öffentlicher Stellen stellt die Anwendung diesen Weg nicht bereit (§ 1 Abs. 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags).

²⁵ TradingView. Der Rahmen ist über die Inhaltssicherheitsrichtlinie von chat.janeway.io zugelassen und damit ohne weiteres Zutun erreichbar; nach dem Maßstab des § 4 Abs. 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags ist er in Betrieb. Ein Mechanismus nach Kapitel V ist für diese Übermittlung nicht vereinbart und wird deshalb mit OFFEN ausgewiesen. Unter den Beschränkungen des Teils B lässt er sich heute nicht je Arbeitsbereich abwählen; er entsteht nur, wenn ein solcher Baustein geöffnet wird. Für Arbeitsbereiche öffentlicher Stellen stellt die Anwendung diesen Weg nicht bereit (§ 1 Abs. 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags).

²⁶ onOffice. Ohne hinterlegte Zugangsdaten eines Inhabers fließt nichts; der Status beschreibt den eingerichteten, nicht den benutzten Weg. Sitz und Verarbeitung in Deutschland — Kapitel V ist nicht berührt.

²⁷ Push-Zustelldienste. Die Zustelladresse vergibt der Browser, nicht wir; die Nachricht ist für den Zustelldienst verschlüsselt, und die Freigabe erteilt und entzieht der Nutzer in seinem Browser. Im Register des EU-U.S. Data Privacy Framework stehen die Google LLC und die Microsoft Corporation mit Active (Abruf 14.10.2026); die Mozilla Corporation, die den Push-Dienst von Firefox betreibt, und die Apple Inc. sind dort unter den abgefragten Namen nicht geführt, für sie ist kein Mechanismus ausgewiesen. Standardvertragsklauseln bestehen mit keinem der vier — wir wählen den Dienst nicht und stehen mit ihm in keinem Vertrag. Für Arbeitsbereiche öffentlicher Stellen stellt die Anwendung diesen Weg nicht bereit (§ 1 Abs. 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags).

Kein Empfänger dieser Liste ist wegen seines Prüfergebnisses gesperrt; wer ohne Mechanismus ist, wird über die Weisung nicht angeboten (Festlegung c). Was fehlt — Mechanismus, Vertrag nach Art. 28 DSGVO, lückenlose Kette —, weist diese Liste aus. Voreingestellt ist keine Drittlandübermittlung. Vor der ersten Übermittlung an einen Drittland-Empfänger verlangt die Anwendung die dokumentierte Weisung des Arbeitsbereichs nach Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO — im Firmen-Arbeitsbereich erteilt durch dessen Inhaber oder Administrator, im persönlichen Arbeitsbereich durch die Person selbst; ohne sie wird der Empfänger nicht angesprochen (§ 4 Abs. 5 AVV). Eine Einwilligung nach Art. 49 DSGVO ist diese Weisung nicht. Der Inhaber oder Administrator kann Drittland-Empfänger für seinen Arbeitsbereich sperren; die Sperre geht einer erteilten Weisung vor. Daten Unbeteiligter — Anrufer eines Sprachagenten, Nutzer eines Website-Assistenten — gehen an einen Drittland-Empfänger nur, wenn der Verantwortliche das für den jeweiligen Agenten ausdrücklich bestätigt hat.

Für Behörden in Ausübung hoheitlicher Befugnisse gilt die gesonderte Erklärung nach Art. 49 DSGVO nicht. Art. 49 Abs. 3 DSGVO nimmt sie von den Ausnahmen des Absatzes 1 Unterabs. 1 lit. a bis c aus; die Grenzen und ihre Folge für die Empfängerwahl regelt § 1 Abs. 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags („Grenzen des Art. 49 DSGVO bei hoheitlicher Tätigkeit“). Einer solchen Stelle bieten wir keinen Drittland-Empfänger an, dessen Übermittlung keine Garantie nach Art. 46 DSGVO trägt — und darüber hinaus keiner öffentlichen Stelle, gleich ob hoheitlich, einen Drittland-Empfänger des Katalogs (§ 1 Abs. 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags). Ihr stehen für diese Verarbeitungen zwei Gruppen nicht zur Verfügung, und beide liest man aus der Spalte „Drittland-Mechanismus“: erstens jede Zeile, die mit OFFEN beginnt — für sie ist kein Mechanismus festgelegt —, zweitens jede Zeile, für die das Prüfergebnis die Tragfähigkeit der Garantie nicht bestätigt (TIA: trägt nicht oder TIA: ohne abschließendes Ergebnis), auch wenn daneben ein Mechanismus steht. Für die zweite Gruppe gilt dasselbe wie für die erste; die Begründung steht dort. Die Spalte ist die Quelle, nicht eine Namensliste daneben — eine Aufzählung wäre eine Vollständigkeitszusage und bräche bei jeder neuen Zeile still.

Der laufende Betrieb der mit Festlegung (b) gekennzeichneten Drittlandanbieter beruht auf der Auswahl des Verantwortlichen. Für jede Zeile, deren Zweckspalte die Festlegung (b) trägt, gilt: Sie bleiben wählbar, die Auswahl ist die dokumentierte Weisung, und vor der ersten Drittlandauswahl wird über Sitz, Verarbeitungsort und Prüfergebnis unterrichtet. Welche Zeilen das sind, sagt die Spalte — nicht eine Namensliste daneben. Die Entscheidung nach Schritt 4 der Empfehlungen 01/2020 des Europäischen Datenschutzausschusses hat die Geschäftsführung am 23.09.2026 getroffen: Wo wir selbst wählen — die von uns selbst und die managed betriebenen Agenten —, wird ein Empfänger mit TIA: trägt nicht nicht eingesetzt. Ausgenommen sind allein die in Festlegung (b) benannten Ausnahmen in unserem eigenen Betrieb — die Betriebsart „Janeway Apex“ in unseren eigenen Arbeitsbereichen, für die wir selbst Verantwortliche sind, und die eigenen Demo- und Prüfagenten unserer zweiten Betriebsumgebung. Wählt ein Verantwortlicher Apex für seinen Arbeitsbereich, wählt er und nicht wir; dafür gilt der folgende Satz. Wo der Verantwortliche wählt, ist sie ein begründeter Fortbetrieb unter Bedingungen: Voreinstellung ohne Drittlandübermittlung, Weisung nur durch Inhaber oder Administrator, Sperre durch Inhaber oder Administrator, kein Angebot ohne Mechanismus (Festlegung c), kein Angebot an hoheitlich handelnde Stellen ohne Garantie nach Art. 46 DSGVO und keine Daten Unbeteiligter ohne ausdrückliche Bestätigung je Agent. Die Entscheidung ist befristet und wird spätestens zum 31.03.2027 neu getroffen, früher bei jeder Änderung der Rechtslage im Empfängerstaat oder des Mechanismus; verantwortlich ist die Geschäftsführung. Welche Bedingung derzeit nachgewiesen ist, teilen wir auf Verlangen in Textform mit.

Ohne Grundlage nach Kapitel V DSGVO. Für die mit OFFEN gekennzeichneten Empfänger ist kein Übermittlungsmechanismus festgelegt. Welche das sind, sagt die Spalte selbst — nicht eine Aufzählung daneben, die bei jeder neuen Zeile still bräche. Ob deshalb auch keine Daten fließen, sagt allein die Spalte Status, und sie sagt es nicht für alle: Mehrere dieser Zeilen stehen auf in Betrieb; dort findet die Übermittlung ohne festgelegten Mechanismus statt. Was im Einzelfall offen ist — ein unbestimmter Rechtsträger, ein fehlender Schritt 3 der Empfehlungen 01/2020, ein Empfänger, dessen Zuordnung noch aussteht —, nennt die jeweilige Zeile. Nicht hierher gehört die KugelAudio GmbH: Für sie ist Kapitel V nicht anwendbar (Sitz und Verarbeitung in Deutschland bzw. der Europäischen Union), ihr Mechanismus lautet EU; was für sie offen ist, steht in ihrer Zeile.

Restrisiko eines Behördenzugriffs in den Vereinigten Staaten. Empfänger mit Sitz dort unterliegen dem US-Überwachungs- und Herausgaberecht (50 U.S.C. § 1881a, Executive Order 12333, CLOUD Act). Der CLOUD Act erfasst auch außerhalb der Vereinigten Staaten verarbeitete Daten sowie Tochtergesellschaften und europäische Rechenzentren, soweit die US-Muttergesellschaft die tatsächliche Verfügungsgewalt hat; ein Serverstandort in der EU schließt ihn nicht aus (EuGH, Urteil vom 16.07.2020, C-311/18 „Schrems II“). Das EU-U.S. Data Privacy Framework (Durchführungsbeschluss vom 10.07.2023) mildert das Risiko, beseitigt es nicht und kann ausgesetzt oder aufgehoben werden. Es verbleibt daher ein Restrisiko, dass US-Behörden auf die übermittelten Inhalte zugreifen, ohne dass wir hiervon Kenntnis erlangen oder Sie hierüber unterrichten dürfen. Umgesetzt sind Transportverschlüsselung und Datenminimierung.

Transfer-Impact-Assessment. Ein Assessment je Empfänger nach den Empfehlungen 01/2020 des Europäischen Datenschutzausschusses liegt seit dem 10.08.2026 vor; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Es bestätigt die Tragfähigkeit der Garantie nicht für jeden Empfänger — diese tragen TIA: trägt nicht, darunter sämtliche mit Festlegung (b); die daraus folgende Entscheidung nach Schritt 4 steht im vorletzten Absatz. Für eine Kette, in der wir selbst Auftragsverarbeiter sind, ist Modul 3 einschlägig; wo wir selbst Verantwortliche sind (Rolle eigen), ist es Modul 2.

Was von den Verträgen belegt ist, und was nicht — der Stand ist ungleich und wird deshalb einzeln genannt. Für alle nicht als belegt ausgewiesenen Empfänger nennt diese Liste das einschlägige, nicht das nachgewiesene Modul. Abschlussdatum und Anhang II der Standardvertragsklauseln sind für keinen Empfänger abgelegt.

EmpfängerWas belegt ist — und was nicht
OpenAI, Anthropic, Groq, Perplexity, CartesiaDas vereinbarte Modul 3 aus dem jeweiligen Vertrag ist belegt
ElevenLabsModul 3 der Sache nach benannt, ohne Modulnummer
Deepgram, CARTOModul nicht ermittelt
OpenRouterStandardvertragsklauseln nur allgemein behauptet
KIE, PineconeKein Vertrag nach Art. 28 DSGVO — beide führen deshalb die Rolle AV · ohne Art.-28-Vertrag. Bei KIE ist der Kreis der Weiterempfänger nur benannt, nicht mit Rolle, Vertrag und Mechanismus unterlegt
Proton AGVertrag nach Art. 28 DSGVO in Abschluss — Vertragstext öffentlich (proton.me/legal/dpa), Nachweis der Geltung für unser Konto nicht abgelegt
KugelAudio GmbHDer abgelegte Vertrag lautet auf eine andere Gesellschaft — auch sie führt deshalb die Rolle AV · ohne Art.-28-Vertrag
MicrosoftProduct Terms und Data Protection Addendum noch zur Akte zu nehmen

Den Stand je Empfänger teilen wir auf Verlangen in Textform mit und legen die Garantien nach § 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags vor.

Fortlaufende Prüfung der DPF-Listung. Die Listung der US-Empfänger Stripe, Microsoft, Twilio, CARTO, Perplexity und Eleven Labs sowie der Google LLC als Push-Zustelldienst (Fußnote 27) prüfen wir anhand der offiziellen Liste (dataprivacyframework.gov) mindestens jährlich sowie unverzüglich nach jeder bekannten Fälligkeit der Rezertifizierung. Nach der Fälligkeit und nicht vor ihr, und das ist Absicht: Geprüft wird der Status des Registereintrags, nicht der Kalender — vor dem Termin ist an ihm nichts festzustellen. Bekannte Fälligkeiten: CartoDB Inc. 24.09.2026, Perplexity AI, Inc. 08.10.2026, Eleven Labs Inc. 09.02.2027, Twilio Inc. 20.04.2027, Stripe, LLC 11.05.2027, Microsoft Corporation 31.08.2027. Alle sechs Listungen sind am 22.09.2026 erneut im Register abgerufen worden und aktiv: Perplexity, Eleven Labs, Twilio und Stripe mit Active, die Microsoft Corporation und CARTO mit Active – Re-certification under Review. Die Google LLC steht am 23.09.2026 mit Active im Register; ihre Fälligkeit weist der Abruf nicht aus. Die Microsoft Corporation ist seither rezertifiziert: Am 14.10.2026 steht sie mit Active im Register, nächste Fälligkeit 31.08.2027. Für die CartoDB Inc. (fällig 24.09.2026) und die Perplexity AI, Inc. (fällig 08.10.2026) steht der Abruf nach der Fälligkeit noch aus; ihr Status nach diesem Termin ist bis dahin nicht geprüft.

Der genannte Termin ist die Fälligkeit der jährlichen Rezertifizierung (Next Certification Due Date), kein Ablaufdatum. Die Listung endet an diesem Tag nicht von selbst; das Register führt für die laufende Prüfung den Status Active – Re-certification under Review — CARTO steht seit dem Abruf vom 11.08.2026 in genau diesem Status. Sie entfällt erst, wenn das US-Handelsministerium den Eintrag auf Inactive Certification – Lapse setzt. Geprüft wird deshalb der Status, nicht der Kalender. Steht ein Eintrag nicht mehr auf Active, darf die Übermittlung nur fortgesetzt werden, wenn Standardvertragsklauseln für genau diesen Vertragspartner nachgewiesen und die TIA tragfähig ist.

Vonage ist ausgenommen: Vertragspartner ist die Vonage B.V. mit Sitz in den Niederlanden, für sie ist kein Mechanismus nach Kapitel V erforderlich. Bei Twilio ist die Listung gleichwohl Teil der Grundlage, und der Grund ist nicht der Konzernzugriff: Der Vertragspartner sitzt im EWR, die Weiterübermittlung an die Twilio Inc. (USA) ist jedoch ausgewiesen, und für sie tritt der Angemessenheitsbeschluss neben die Standardvertragsklauseln.

No-Training — vertragliche Anforderung, Nachweis offen. Eine Nutzung zu Trainingszwecken muss vertraglich ausgeschlossen sein; die Anbieterbedingung ist je Provider noch zur Akte zu nehmen, bis dahin machen wir keine anbieterbezogene Tatsachenzusage. Für Empfänger ohne Vertragsbeziehung (Rolle ohne Vertrag) und für den Aggregator KIE können wir die Einhaltung nicht zusichern.

Empfänger außerhalb der IT-Dienstleistung. Über die Tabelle hinaus geben wir personenbezogene Daten weiter an unser Kreditinstitut zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), an unsere Steuerberatung und die Finanzbehörden zur Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 257 HGB, § 147 AO) sowie im Einzelfall an Rechtsanwälte, Gerichte und andere Behörden zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Für sie sind wir jeweils selbst Verantwortliche (eigen), sie sind keine Sub-Auftragsverarbeiter, und eine Übermittlung in Drittländer findet dabei nicht statt.

KI-Verarbeitungsmodi

  • Sentinel und Cortex (Standard): ausschließlich Modelle von Anbietern mit Sitz in der EU/im EWR — Sentinel auf Mistral AI, Cortex auf Azure OpenAI mit Mistral AI als Rückfallebene; Azure OpenAI verarbeitet mit Ressourcen in Regionen der EU und des EWR, ohne Zusage eines bestimmten Mitgliedstaats, und der Beleg der Bereitstellungsart „Datenzone EU“ steht noch aus (Fußnote 2); Azure AI Speech (Germany West Central) ist die Voreinstellung der Echtzeit-Spracherkennung und für unsere eigenen sowie die managed betriebenen Agenten verbindlich, die SIP-Telefonie läuft über Vonage B.V. oder Twilio Ireland Limited.
  • Apex: Betriebsart auf Empfängern in den USA (Anthropic, OpenAI, Perplexity, Cartesia; Festlegung b), jedem Arbeitsbereich angeboten, aber nur mit wirksamer Drittland-Weisung wählbar und nirgends Voreinstellung; ohne Weisung ist sie gesperrt.
  • US-Modelle: Für die Empfänger im Katalog ist die Auswahl durch den Verantwortlichen die Weisung nach Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO, soweit für den Empfänger ein Mechanismus nach Kapitel V besteht (Festlegung c) — sie ersetzt jedoch nicht die geschuldete Ausweisung: Rechtsträger, Verarbeitungsort, Mechanismus und Prüfergebnis stehen je Empfänger in dieser Liste, einschließlich der Feststellung, dass eines davon fehlt.
  • Sprachmodelle gegen Bildgenerierung: Im Sprachmodell-Katalog sind Anbieter mit Verarbeitung in Drittländern ohne Angemessenheitsbeschluss und ohne tragfähige Garantien nicht hinterlegt, insbesondere solche mit Verarbeitung in der Volksrepublik China (z. B. DeepSeek). Für die Bildgenerierung gilt dasselbe: Die Modelle von ByteDance (Seedream), Alibaba Group (Qwen, Wan) und Zhipu AI / Z.ai (Z-Image), drei Herstellern mit Verarbeitung in der Volksrepublik China, führen wir nicht mehr im Katalog; der Aggregator KIE selbst wird über die Weisung nicht angeboten (KIE-Zeile).

Teil B — die Empfänger, die bei beiden Beschränkungen bleiben (§ 4 Abs. 5a und Abs. 6a)

Wofür Teil B gilt — eine Liste, zwei Beschränkungen. Diese Liste gilt in zwei Fällen, und sie sind nicht dasselbe: (a) Der Verantwortliche verlangt in Textform die Beschränkung auf Teil B (§ 4 Abs. 5a des Auftragsverarbeitungsvertrags); dann setzen wir für seine Arbeitsbereiche ausschließlich die Empfänger der nachstehenden Tabelle und die darunter abschließend benannten Wege ein, und der Sprachkanal bleibt nutzbar — die Wege b) bis d) sind gerade die, die ihn tragen. (b) Er verlangt zusätzlich die Konfiguration „Verarbeitung im EWR“ (§ 4 Abs. 6a); sie geht darüber hinaus und schließt den Sprachkanal aus. Welches von beidem gilt, kreuzt er in Anlage 5 Ziffer 2 an. Teil B ist eine Teilmenge des Teils A und aus ihm abgeleitet; für Rolle, Status, Mechanismus und die offenen Punkte je Empfänger bleibt dort dessen Zeile maßgeblich.

Das Kriterium ist kumulativ. In der nachstehenden Tabelle steht ein Empfänger nur, wenn Teil A für ihn zugleich ausweist: (i) Verarbeitungsort ausschließlich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum, (ii) Rechtsträger mit Sitz in der Union oder im EWR und (iii) keine Verfügungsgewalt eines Mutter- oder Konzernunternehmens aus einem Drittland über die Verarbeitung (Art. 48 DSGVO). Wer eines der drei nicht erfüllt, steht nicht in der Tabelle — auch dann nicht, wenn für ihn ein Mechanismus nach Kapitel V besteht. Wo wir den Weg gleichwohl selbst bestimmen und er sich nicht abwählen lässt, steht er darunter, namentlich und mit dem Merkmal, das ihm fehlt.

Was das Kriterium nicht ist. Es lautet nicht „kein Unternehmen mit Muttergesellschaft in einem Drittstaat“. Ob eine Konzernstelle in einem Drittland auf Daten zugreifen kann, die bei einem Empfänger im EWR liegen, ist ein eigener Tatbestand nach Art. 48 DSGVO und wird durch keine Übermittlungsgarantie beantwortet; wo diese Frage sich stellt, benennen wir sie in der Zeile, statt sie in den Mechanismus zu ziehen. Eine Zusicherung, dass für die Empfänger des Teils B ein solcher Zugriff ausgeschlossen sei, geben wir nicht. Die serverseitige Schranke entscheidet über den Verarbeitungsort; Konzernverhältnisse kennt sie nicht.

Empfänger (Rechtsträger, Sitz)Funktion unter diesen BeschränkungenGrundlage der Aufnahme und offener Punkt
Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, DeutschlandHosting sämtlicher Anwendungen, Datenbank, Objektspeicher, Anmeldung; darauf betreiben wir den Datenbank- und Anmelde-Stack, den Echtzeit-Audio-Server und das interne KI-Gateway selbstSitz und Verarbeitung Deutschland; kein Drittlandbezug. Die selbst betriebenen Bestandteile sind keine eigenständigen Empfänger
Mistral AI SAS, Paris, FrankreichKI-Sprachmodelle des EU-Standardbetriebs: Voreinstellung der Betriebsart Sentinel, Rückfallebene der Betriebsart Cortex und, wo so eingerichtet, gewähltes Gesprächsmodell des Sprachkanals; für öffentliche Stellen tritt Mistral an die Stelle von Azure OpenAI, das Teil B nicht führt — die Umstellung nimmt der Auftragsverarbeiter bei der Einrichtung des Arbeitsbereichs vor (§ 4 Abs. 5a AVV); Text-EinbettungenSitz und Verarbeitung Frankreich
Scaleway SAS, Paris, FrankreichKI-Sprachmodelle, Text-Einbettungen und Sprache-zu-Text außerhalb des Echtzeit-SprachpfadsSitz und Verarbeitung Frankreich; an die Modellhersteller außerhalb der EU wird nichts übermittelt
Linkup Technologies SAS, Fresnes, FrankreichWeb-Suche — Standard-Backend der RechercheSitz und Verarbeitung Frankreich
SearXNG, von uns selbst auf Hetzner betrieben, DeutschlandWeb-Suche als Auffangnetz hinter Linkupvon uns selbst in Deutschland betrieben; kein eigenständiger Empfänger

Vier Wege, die wir selbst bestimmen — abschließend, mit Rechtsträger, Sitz und Grundlage (§ 4 Abs. 6a des Auftragsverarbeitungsvertrags verlangt genau diese Angaben). Sie stehen nicht in der Tabelle, und keiner von ihnen lässt sich durch eine der beiden Beschränkungen abwählen. Wer einen von ihnen nicht in Kauf nimmt, kann die betreffende Leistung nicht beziehen.

Einer gilt unabhängig vom gewählten Leistungsumfang — für die Postfächer, sobald der Verantwortliche sie über uns bezieht:

a) System- und Betreiberpost sowie die über uns bezogenen Postfächer — Proton AG, Route de la Galaise 32, 1228 Plan-les-Ouates, Genf, Schweiz: Anmelde-, Einladungs- und Bestätigungsmails, Kündigungs- und Widerrufserklärungen und die Anfragen aus dem Kontaktformular; bezieht der Verantwortliche Postfächer über uns, werden auch sie dort betrieben — Inhalte, Anhänge und Adressdaten der Nachrichten liegen dann bei der Proton AG und werden über unsere selbst betriebene Brücke in Deutschland angebunden. Grundlage: Angemessenheitsbeschluss für die Schweiz (Art. 45 DSGVO). Ein zweiter anwendungsseitiger Versandweg besteht nicht. Vertragsstatus: Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit der Proton AG ist in Abschluss und liegt noch nicht vor (Teil A); bis zu seiner Vorlage ist die Vertragskette für beide Teile dieses Weges nicht belegt. Für öffentliche Stellen nehmen wir den Postfachbetrieb mit personenbezogenen Echtdaten erst auf, wenn der Nachweis nach Teil A vorliegt und wir ihn der öffentlichen Stelle vorgelegt haben. Die Schriftart dieser Nachrichten kommt aus eigener Infrastruktur und begründet keinen weiteren Empfänger.

Drei fallen nur an, wenn der Sprachkanal gewählt ist. Für die Echtzeit-Spracherkennung erfüllt kein Anbieter alle Merkmale des Teils B; welche der beiden Beschränkungen den Sprachkanal deshalb ausschließt und welche ihn zulässt, steht in Anlage 5 Ziffer 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags — an der Stelle, an der der Verantwortliche wählt. Die Rechtsfolge regelt § 4 Abs. 6a und wird hier nicht wiederholt.

b) Echtzeit-Spracherkennung — Microsoft Ireland Operations Limited, Dublin, Irland, Verarbeitung in Deutschland (Region Germany West Central). Grundlage: Empfänger im EWR, Kapitel V auf die Übermittlung an ihn nicht anwendbar, ergänzend Standardvertragsklauseln. Kein Anbieter der Echtzeit-Spracherkennung erfüllt alle drei Merkmale des Teils B — der einzige andere wählbare verarbeitet in den Vereinigten Staaten. Der gesamte Sprach- und Chatpfad verarbeitet im EWR; der Drittlandbezug der Spracherkennung liegt allein in der Verfügungsgewalt der US-Konzernmutter (CLOUD Act). Das ist ein Fall des Art. 48 DSGVO, gesondert bewertet in unserem Transfer-Impact-Assessment (Ziff. 5.5). Schaltet der Verantwortliche Microsoft Azure ab, endet der Telefon-Agent mit einem Hinweis, solange kein vereinbarter Rückfall für die Echtzeit-Spracherkennung besteht (§ 4 Abs. 5b des Auftragsverarbeitungsvertrags). Die übrigen Microsoft-Wege des Teils A gehören nicht hierher: Azure OpenAI setzen wir als Gesprächsmodell der Betriebsart Cortex und der managed betriebenen Agenten ein; es erfüllt Merkmal (iii) nicht, und unter beiden Beschränkungen tritt deshalb Mistral AI (Tabelle) an seine Stelle. Microsoft Graph und der Postfachabruf über IMAP richtet der Nutzer selbst ein; sie entstehen ohne Zutun des Verantwortlichen nicht. Unsere Rundschreiben über Microsoft Exchange Online versenden wir als eigene Verantwortliche; sie sind kein Weg der Auftragsverarbeitung.

c) Sprachsynthese — KugelAudio GmbH, Sitz Deutschland, Amtsgericht Charlottenburg HRB 277989 B. Grundlage: Empfänger im EWR mit Verarbeitung in der Europäischen Union, Kapitel V nicht anwendbar. Geschuldet ist die Variante „EU-Only Hosting“; EU-Hosting durch Bestätigung des Anbieters vom 2026-09-23. Merkmal (i) ist nicht ausgewiesen: Die Subprozessorenkette ist nicht erhoben. Offen ist außerdem ein auf diese Gesellschaft lautender Vertrag nach Art. 28 DSGVO (Teil A). Alternativ erbringt die Sprachsynthese die Microsoft Ireland Operations Limited über Azure AI Speech in der Region Germany West Central — mit derselben Grundlage und demselben Merkmal, das ihr fehlt, wie unter Buchstabe b.

d) Zuführung eingehender Anrufe (SIP) — Vonage B.V., Radarweg 29 A, 1043 NX Amsterdam, Niederlande (KVK 34223740). Grundlage: Empfänger im EWR, Kapitel V auf die Übermittlung an ihn nicht anwendbar. Merkmal (i) ist nicht ausgewiesen: Ob innerhalb der Unternehmensgruppe (Ericsson AB) in ein Drittland weiterübermittelt wird, ist Gegenstand einer laufenden Erhebung, und im Register des EU-U.S. Data Privacy Framework ist mit der Vonage Holdings Corp., Holmdel, New Jersey, eine Gesellschaft dieser Gruppe in den Vereinigten Staaten geführt. Deshalb steht Vonage nicht in der Tabelle. Ergibt die Erhebung eine Weiterübermittlung, ist für sie ein Mechanismus nach Kapitel V auszuweisen. Die Twilio Ireland Limited steht hier nicht, obwohl sie Anrufe ebenfalls zuführt: Für sie ist die Weiterübermittlung an die Twilio Inc. (USA) ausgewiesen — Merkmal (i) ist damit nicht erfüllt, der Verarbeitungsort liegt nicht ausschließlich in der Union oder im EWR; der Konzernzugriff nach Merkmal (iii) tritt hinzu. Dasselbe Merkmal trägt den Ausschluss der Vonage B.V., dort mangels Erhebung als „nicht ausgewiesen“ statt als „nicht erfüllt“. Unter beiden Beschränkungen erfolgt die Zuführung deshalb ausschließlich über die Vonage B.V. (§ 4 Abs. 5a des Auftragsverarbeitungsvertrags); liegt die Rufnummer eines Arbeitsbereichs bei Twilio, wird sie vor der Einrichtung umgestellt, und ist das nicht möglich, wird der Sprachkanal für diesen Arbeitsbereich nicht in Betrieb genommen. Die Beschränkung „insoweit nicht einzurichten“ ist kein zulässiger Weg — auch nicht für Arbeitsbereiche, in denen im Sprachkanal regelmäßig besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO anfallen (Ziff. 4 der Präambel des Auftragsverarbeitungsvertrags).

Was diese Beschränkungen leisten — und was sie nicht leisten. Für jeden Anbieter, den der Anbieterkatalog als Drittland-Anbieter führt, verweigert die Anwendung die Herausgabe der Zugangsdaten und damit die Verarbeitung, solange der Arbeitsbereich keine Drittland-Weisung führt oder Drittland-Empfänger gesperrt hat; das gilt auch auf dem Sprachpfad, und ein nicht eingestufter Anbieter gilt dabei als Drittland-Anbieter. Das ist der Auslieferungszustand und keine gesondert zu bestellende Leistung. Außerhalb dieses Katalogs liegen allein die Buchstaben a bis d und die Wege, die mit der jeweiligen Anwendung, Funktion oder Schnittstelle abgewählt werden — Kartenkacheln und Geocoding der Immobilien-Anwendung, Ortsauflösung des Wetterwerkzeugs der Agenten (OpenStreetMap Foundation, Vereinigtes Königreich), die Messenger-Anbindungen und deren Benachrichtigungszustellung, die Immobilien-Anbindung an onOffice, der Kurs-Chart des AI Chat und die vom Nutzer selbst eingerichteten Microsoft-Schnittstellen; sie entstehen ohne die entsprechende Anwendung, Funktion oder Verbindung nicht. Der Kurs-Chart lässt sich heute nicht je Arbeitsbereich abschalten; er entsteht erst, wenn ein Nutzer einen solchen Baustein öffnet. Für Arbeitsbereiche öffentlicher Stellen stellt die Anwendung die Wege dieser Aufzählung, die ein Drittland berühren, nicht bereit — Kurs-Chart, Kartenkacheln und Ortsauflösung über OpenStreetMap, Benachrichtigungszustellung des Messengers, Telegram-Anbindung und die Microsoft-Schnittstellen (§ 1 Abs. 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags); außerhalb der EU und des EWR bleibt dort allein Buchstabe a. Nicht erfasst sind Ziele, die der Verantwortliche selbst bestimmt — etwa die Adresse eines Webhooks oder einer HTTP-Anfrage in einem Ablauf.

Zwei Grenzen benennen wir ausdrücklich, weil ohne sie die Zusage weiter reichte als der Mechanismus:

  1. Die Schranke entscheidet über den Verarbeitungsort, nicht über Konzernverhältnisse. Ein Empfänger mit Sitz und Verarbeitung im EWR passiert sie auch dann, wenn eine Konzernstelle in einem Drittland auf ihn zugreifen könnte. Diese Frage beantworten die Buchstaben b und d, nicht die Beschränkung.
  2. Die Weisung wirkt für den gesamten Arbeitsbereich. Im Firmen-Arbeitsbereich erteilen sie nur Inhaber oder Administrator; wer den Betrieb ohne Drittlandempfänger dauerhaft sicherstellen will, sperrt Drittland-Empfänger für seinen Arbeitsbereich — die Sperre geht einer erteilten Weisung vor. Auf Verlangen weisen wir die für einen Arbeitsbereich erteilten Weisungen und Sperren in Textform nach und setzen einen Widerruf um.

Fassung dieser Liste: 14. Oktober 2026, Partial-Fassung 2.31.6, Erhebungsstichtag 2026-10-14. Maßgeblich für Stand und Fassung des Dokuments, in das sie eingezogen ist, ist dessen Vorspann; Änderungen dieser Liste teilen wir unseren Auftraggebern nach § 4 Abs. 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags mit. Die Änderungen der früheren Fassungen sind gesondert dokumentiert und werden auf Verlangen vorgelegt.