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Anlage: Anbieterauswahl für managed betriebene Agenten

Weisung des Auftraggebers nach Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO, welche Anbieter der Auftragnehmer für die managed betriebenen Agenten einsetzt — je Leistung angekreuzt, durch neue Fassung ersetzbar.

Auftraggeber: ……………………………, ……………………………
Vertreten durch: ……………………………
Rahmenvertrag: ……………………………

Anbieterauswahl Nr. ……………………………, gilt ab ……………………………. Sie ersetzt vollständig: …………………………….

Was diese Anlage ist

Sie gilt für die Agenten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber managed betreibt (§ 4 Abs. 5 letzter Unterabsatz des AVV). Mit seiner Unterschrift weist der Auftraggeber den Auftragnehmer nach Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO an, für diese Agenten genau die angekreuzten Anbieter einzusetzen. Damit wählt der Auftraggeber, nicht der Auftragnehmer. Einen Anbieter mit Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union oder des EWR setzt der Auftragnehmer nur ein, wenn er hier angekreuzt ist; von sich aus wählt er nie ins Drittland.

Rang: Die Anlage ist Teil der Weisungslage nach § 1 AVV und hat dessen Rang (§ 2 Abs. 4 lit. a des Rahmenvertrags). Für die managed betriebenen Agenten geht sie Ziffer 3 und den Abschnitten C und D des Leistungs- und Anbieterscheins vor. Sitz, Mechanismus und Prüfergebnis je Anbieter führt Anlage 3 des AVV vollständig; die Spalten unten geben sie verkürzt wieder, maßgeblich ist Anlage 3.

So wird ausgefüllt

  1. Je Leistung ankreuzen, welche Anbieter eingesetzt werden dürfen. Eine nicht bezogene Leistung bleibt leer.
  2. Mehrere Kreuze in einer Leistung sind zulässig. Der Auftragnehmer setzt dann einen angekreuzten Anbieter mit Verarbeitung in der EU oder dem EWR ein; einen angekreuzten Drittland-Anbieter nur, wenn in dieser Leistung kein solcher angekreuzt ist oder die Festlegungen am Ende ihn als Hauptanbieter oder Rückfallebene benennen.
  3. Bleibt eine bezogene Leistung ohne Kreuz, setzt der Auftragnehmer die EU-Voreinstellung ein (§ 4 Abs. 5 letzter Unterabsatz und Abs. 6 AVV).
  4. Drittland-Kästchen sind in der Spalte „Grundlage“ mit Drittland gekennzeichnet. Wer eines ankreuzt, erteilt für diesen Anbieter die Drittland-Weisung nach § 4 Abs. 5 AVV und zugleich die gesonderte Weisung für die Daten von Anrufern, Gesprächspartnern und Widget-Nutzern für alle managed betriebenen Agenten, soweit die Festlegungen sie nicht auf einzelne Agenten beschränken; der Auftragnehmer bildet das in der Anwendung ab und protokolliert dabei die Nummer dieser Auswahl. Es gelten die Zusicherungen, die Freistellung und die Haftungsregel des § 9 Abs. 4 AVV — der Auftraggeber trägt die Wahl, einschließlich des Prüfergebnisses TIA: trägt nicht.
  5. Öffentliche Stellen kreuzen keine Drittland-Kästchen an — gleich, ob sie mit diesen Agenten hoheitlich handeln (§ 1 Abs. 8 AVV); ein gleichwohl gesetztes Kreuz führt der Auftragnehmer nicht aus und teilt das mit.

Anbieter je Leistung

Sprachmodell

AuswahlKennungAnbieterSitzVerarbeitungsortGrundlage
□mistralMistral AI SASFrankreichEUEU
□scalewayScaleway SASFrankreichEUEU
□azure_openaiMicrosoft Ireland Operations Limited — Azure OpenAIIrlandRessource in Germany West Central; Beleg der Bereitstellungsart „Datenzone EU“ steht aus (Anlage 3, Fn. 2)EU · SCC
□openaiOpenAI, L.L.C.USAUSASCC · TIA: trägt nicht — Drittland
□anthropicAnthropic PBCUSAUSASCC · TIA: trägt nicht — Drittland
□groqGroq LLCUSAUSA / Vereinigtes KönigreichUK · SCC · TIA: trägt nicht — Drittland
□perplexityPerplexity AI, Inc.USAUSADPF · SCC · TIA: trägt nicht — Drittland

Spracherkennung (STT)

AuswahlKennungAnbieterSitzVerarbeitungsortGrundlage
□azure_speechMicrosoft Ireland Operations Limited — Azure AI SpeechIrlandDeutschland (Germany West Central)EU · SCC
□scalewayScaleway SAS — nur außerhalb des Echtzeit-SprachpfadsFrankreichEUEU
□deepgramDeepgram, Inc.USAUSASCC · TIA: trägt nicht — Drittland

Sprachsynthese (TTS)

AuswahlKennungAnbieterSitzVerarbeitungsortGrundlage
□kugelaudioKugelAudio GmbH — Variante „EU-Only Hosting“, EU-Verarbeitung bestätigt am 2026-09-23DeutschlandEUEU
□azure_speechMicrosoft Ireland Operations Limited — Azure AI SpeechIrlandDeutschland (Germany West Central)EU · SCC
□elevenlabsEleven Labs Inc.USAUSADPF · SCC · TIA: trägt nicht — Drittland
□cartesiaCartesia AI, Inc.USAUSASCC · TIA: trägt nicht — Drittland
□openaiOpenAI, L.L.C.USAUSASCC · TIA: trägt nicht — Drittland

Einbettungen

AuswahlKennungAnbieterSitzVerarbeitungsortGrundlage
□mistralMistral AI SASFrankreichEUEU
□scalewayScaleway SASFrankreichEUEU
□openaiOpenAI, L.L.C.USAUSASCC · TIA: trägt nicht — Drittland

Bildgenerierung

AuswahlKennungAnbieterSitzVerarbeitungsortGrundlage
□openaiOpenAI, L.L.C.USAUSASCC · TIA: trägt nicht — Drittland

Websuche

AuswahlKennungAnbieterSitzVerarbeitungsortGrundlage
□linkupLinkup Technologies SASFrankreichEUEU

Telefonie

AuswahlKennungAnbieterSitzVerarbeitungsortGrundlage
□vonageVonage B.V.NiederlandeEU, Ort im Einzelnen offen (Anlage 3)EU
□twilioTwilio Ireland LimitedIrlandEU bis zur Übergabe an die Telekommunikationsanbieter; Weiterübermittlung an die Twilio Inc. (USA) ausgewiesen (Anlage 3)DPF · SCC

Nicht in dieser Auswahl stehen Empfänger, über die der Auftraggeber hier nicht entscheiden kann: die Infrastruktur und die System- und Betreiberpost (Teil B der Anlage 3), die eigene Abrechnung, Konten und Brücken, die der Auftraggeber selbst verbindet, Karten und eingebettete Inhalte, die der Browser unmittelbar lädt, sowie Empfänger ohne Mechanismus nach Kapitel V DSGVO (Art. 45, 46 oder 47 DSGVO) — sie bietet der Auftragnehmer über keine Weisung an (§ 4 Abs. 5 AVV).

Festlegungen

Hauptanbieter und Rückfallebene je Leistung, Beschränkung von Drittland-Kreuzen auf einzelne Agenten, sonstige Weisungen:



Änderung und Ersatz

Eine Änderung ist eine neue Anbieterauswahl mit der nächsten laufenden Nummer und ihrem Geltungsbeginn; sie ersetzt die vorige vollständig. Eine Änderung des Rahmenvertrags oder des AVV ist dafür nicht erforderlich. Der Auftragnehmer setzt die neue Auswahl unverzüglich um und bestätigt die Umsetzung in Textform; bis dahin gilt die vorige. Ein Widerruf eines Drittland-Kreuzes wirkt mit Zugang; bis zur Umsetzung setzt der Auftragnehmer für die betroffene Leistung die EU-Voreinstellung ein.

Nimmt der Auftragnehmer einen Anbieter in Anlage 3 auf, wird er nicht von selbst Teil dieser Auswahl — dafür braucht es eine neue Fassung. Nimmt er einen angekreuzten Anbieter heraus, gilt für die betroffene Leistung die EU-Voreinstellung, und er unterrichtet den Auftraggeber in Textform.

Unterschrift

Die Anlage wird in der Form gezeichnet, in der der Rahmenvertrag geschlossen wurde, von einer für den Auftraggeber vertretungsberechtigten Person.

Ort, Datum: ______________________

Unterschrift Auftraggeber: ______________________

Name und Funktion: ……………………………

Eingang und Umsetzung bestätigt — Auftragnehmer, Ort, Datum: ______________________

Stand: September 2026 · Version 1.1